Videosprechstunde

Videosprechstunde

Wir bieten täglich, nach telefonischer Rücksprache, Termine für eine Videosprechstunde an.
Sie müssen sich dafür nur die App „Mein pädiatrische Praxis“ herunterladen.

Stellenangebote

Wir brauchen Verstärkung!

Facharzt/-ärztin für Pädiatrie oder Weiterbildungsassistent/-in

Medizinische(r) Fachangestellte(r) MFA (m/w/d)

Informieren Sie sich mit einem Klick über unsere attraktiven Jobangebote!

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche unter 18 Jahren, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, innerhalb der letzten 14 Monate vor Eintritt in das Berufsleben einer ärztlichen (Erst-)Untersuchung unterziehen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die gesundheitlichen Anforderungen der Arbeitsstelle mit dem Entwicklungsstand und der Gesundheit des Jugendlichen vereinbar sind. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken zu minimieren und einen sicheren Übergang in das Arbeitsleben zu gewährleisten.

Für die Durchführung der Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich. In Bayern wird dieser Berechtigungsschein zusammen mit einem Erhebungsbogen von den Schulen ausgegeben. 

Zum Untersuchungstermin müssen der Berechtigungsschein und der ausgefüllte Erhebungsbogen vorgelegt werden! Bringen Sie bitte außerdem Ihren Impfausweis mit.

In der Regel werden im Rahmen der Untersuchung die körperliche Entwicklung, die Seh- und Hörfähigkeit sowie der Blutdruck und die Urinwerte untersucht. Ist die angestrebte Tätigkeit demnach als unbedenklich für die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen anzusehen, wird eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und den Erziehungsberechtigten ausgestellt.